KI für Anwälte: Einsatz, Tools & Berufsrecht 2026
KI für Anwälte: Wo KI in der Kanzlei Zeit spart, welche Tools es gibt und was BRAO, § 203 StGB, DSGVO und KI-Verordnung verlangen. Mit Checkliste.
KI für Anwälte meint Sprachmodelle wie ChatGPT und spezialisierte Legal-AI-Tools, die Rechtsanwälte und ihre Kanzleien bei Recherche, Entwürfen, Zusammenfassungen, Übersetzungen und der Mandatsaufnahme entlasten. Erlaubt ist das, solange die Anwältin oder der Anwalt jedes Ergebnis selbst prüft und Mandatsgeheimnisse nur unter den Voraussetzungen des § 43e BRAO an einen Anbieter gelangen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat dazu im Dezember 2024 eigene Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz veröffentlicht.
Dieser Leitfaden ordnet die Einsatzfelder nach Risiko, stellt die Tool-Kategorien mit bekannten deutschen Angeboten vor und fasst zusammen, was BRAO, § 203 StGB, DSGVO und KI-Verordnung verlangen. Stand ist Oktober 2026, inklusive der Änderungen durch den KI-Omnibus vom Juli 2026. Am Ende finden Sie eine Auswahl-Checkliste und einen Einführungsplan in sechs Schritten. Der Beitrag dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Wofür Kanzleien KI heute einsetzen
Die BRAK nennt als typische Beispiele Analyse- und Dokumentenmanagement-Systeme, Recherche-Tools und Anwendungen zur Übersetzung von Rechtsdokumenten. Im Kanzleialltag lassen sich sieben Felder unterscheiden. Über das Risiko entscheidet vor allem, ob dabei Mandatsdaten die Kanzlei verlassen.
| Einsatzfeld | Beispiel aus dem Alltag | Mandatsdaten nötig? | Prüfaufwand |
|---|---|---|---|
| Recherche | Meinungsstand zu einer Rechtsfrage, Suche nach Rechtsprechung | Meist nein, die Frage lässt sich abstrakt stellen | Hoch: jede Fundstelle im Original prüfen |
| Entwürfe | Gliederung eines Schriftsatzes, Vertragsklausel, Mandanten-E-Mail | Oft ja, sobald am konkreten Fall gearbeitet wird | Hoch |
| Zusammenfassungen | Chronologie aus einer Akte, Kernaussagen eines Urteils | Bei Akten ja, bei veröffentlichten Urteilen nein | Mittel |
| Übersetzung | Korrespondenz mit ausländischen Mandanten, Vertragsfassungen | Häufig ja | Mittel: Fachbegriffe gegenlesen |
| Mandatsaufnahme und Erstkontakt | Fragebogen auf der Website, Terminvergabe, organisatorische Fragen | Ja, Interessenten geben Daten selbst ein | Hoch: direkter Mandantenkontakt |
| Fristen und Dokumente | Fristvorschläge aus eingehender Post, Sortieren von Unterlagen | Ja | Sehr hoch: Fristen nie ungeprüft übernehmen |
| Kanzleimarketing | Website-Texte, Rechtstipps, Beiträge für soziale Netzwerke | Nein | Mittel: fachliche Richtigkeit, ggf. Kennzeichnung |
Recherche und Entwürfe: abstrakt fragen
Allgemeine Sprachmodelle formulieren schnell und flüssig, greifen aber ohne entsprechende Anbindung nicht auf lizenzierte Fachdatenbanken zu. Die BRAK empfiehlt, Prompts so abstrakt zu halten, dass sie auch im Kontext keine Rückschlüsse auf ein bestimmtes Mandat zulassen. Statt „Mein Mandant, Inhaber einer Bäckerei in Köln, wurde am 3. März fristlos gekündigt“ fragen Sie also: „Welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an eine fristlose Kündigung eines gewerblichen Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs?“ Namen zu streichen reicht laut BRAK regelmäßig nicht, wenn sich das Mandat aus dem Zusammenhang ergibt.
Mandatsaufnahme: höherer Sorgfaltsmaßstab
Sobald KI direkt mit Mandanten kommuniziert, etwa als Auto-Responder oder Chatbot zur Mandatsaufnahme, gilt nach den BRAK-Hinweisen ein höherer Sorgfaltsmaßstab. Es darf nicht der Eindruck entstehen, eine anwaltliche Prüfung im Einzelfall sei überflüssig. Ein Website-Chatbot sollte deshalb Angaben strukturiert erfassen, organisatorische Fragen beantworten und Termine vergeben, aber keine Fälle bewerten.
Fristen und Kanzleimarketing
KI kann Datumsangaben aus Schreiben herauslesen. Notieren und kontrollieren muss die Frist weiterhin ein Mensch, der KI-Vorschlag dient höchstens als zweite Kontrolle. Bei Website-Texten und Rechtstipps ist das Risiko geringer, weil keine Mandatsdaten fließen. Hier kommt Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung ins Spiel: KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, sind offenzulegen, außer ein Mensch hat sie geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung (Übersicht der Bundesnetzagentur).
Tool-Landschaft: allgemeine KI oder Legal-AI?
Die „beste KI für Anwälte“ gibt es nicht. Im Legaltech-Markt lassen sich fünf Kategorien unterscheiden, und für jede Aufgabe passt eine andere. Die genannten Angebote sind Beispiele (Stand Oktober 2026, Angaben laut Anbieterseiten), keine Empfehlung.
| Kategorie | Beispiele | Stärken | Grenzen |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Sprachmodelle | ChatGPT, Claude, Microsoft 365 Copilot | Formulieren, Gliedern, Zusammenfassen, Übersetzen | Keine geprüften Fundstellen; Mandatsdaten nur nach Prüfung von § 43e BRAO |
| Legal-AI-Workspaces mit Fachinhalten | Beck-Noxtua, Libra (Wolters Kluwer), BEAMON (Bryter) | Antworten mit Quellen aus Verlagsinhalten, Arbeit in Word | Kosten und Einarbeitung; Quellen trotzdem selbst prüfen |
| KI in der Kanzleisoftware | RA-MICRO JURA KI Assistent | Arbeitet aus der E-Akte, anonymisiert vor der Übergabe | An die jeweilige Kanzleisoftware gebunden |
| Mandatsannahme und Erstkontakt | KI-Sekretariate wie JUPUS, Website-Chatbots wie Chatvise | Erreichbarkeit, vollständige Anfragen | Keine Rechtsauskunft; Datenfluss genau prüfen |
| Vertragsprüfung im Unternehmen | Legartis | Prüfung nach eigenem Playbook | Zielgruppe sind Rechtsabteilungen, weniger Kanzleien |
Legal-AI-Workspaces im Überblick
Beck-Noxtua verbindet KI mit Inhalten aus beck-online und weiteren Fachverlagen und liefert Antworten mit zitierfähigen Fundstellen. Nutzer wählen zwischen einem Open-Source-Modell auf europäisch kontrollierter Infrastruktur („Athena Agent“) und einem internationalen Frontier-Modell in europäischem Setup („Minerva Agent“). Eine neue Version mit „Noxtua NextGen“ ist für Herbst 2026 angekündigt.
Libra stammt aus Berlin und gehört inzwischen zu Wolters Kluwer. Der Workspace bindet unter anderem Wolters Kluwer Online, Otto Schmidt sowie deutsche Gesetze und Rechtsprechung ein und arbeitet über Add-ins in Word, Outlook, SharePoint und der Kanzleisoftware Kleos.
BEAMON von Bryter bietet Entwurf, Prüfung und Recherche, extrahiert Daten aus vielen Dokumenten in Tabellen und läuft auch als Word-Plugin.
RA-MICRO JURA KI Assistent anonymisiert Texte automatisch, übergibt sie an verschiedene KI-Modelle und prüft Gesetzes- und Rechtsprechungszitate in den Antworten über ein Verifikationsmodul. Dokumente lassen sich direkt aus RA-MICRO Essentials und der E-Akte öffnen.
JUPUS versteht sich als KI-Sekretariat mit Telefon-KI, Website-Chatbot, digitalen Fragebögen, Terminbuchung und Dokumenten-KI.
Berufsrecht: was BRAO und StGB verlangen
BRAO und BORA sind technologieneutral. Sie gelten unverändert, wenn KI im Spiel ist. Die BRAK-Hinweise (Stand Dezember 2024) fassen die Pflichten in vier Punkten zusammen.
Endkontrolle bleibt beim Anwalt
Nach § 43 BRAO üben Anwältinnen und Anwälte ihren Beruf gewissenhaft aus. Die BRAK leitet daraus ab: KI darf die anwaltliche Tätigkeit unterstützen, aber nicht ersetzen, und jedes Ergebnis braucht eine eigenverantwortliche Überprüfung und Endkontrolle. Eine Pflicht, KI zu nutzen, besteht grundsätzlich nicht. Die Kanzleipflicht nach § 5 BORA kann aber im Einzelfall den Einsatz von Legal-Tech-Werkzeugen nahelegen, etwa bei Massenverfahren.
Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 StGB
Die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO umfasst alles, was der Anwältin in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist. Laut BRAK zählen dazu auch der Name des Mandanten und die Tatsache, dass überhaupt ein Mandat besteht. Strafrechtlich sichert § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB das ab: Wer ein anvertrautes fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, riskiert Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. § 203 Abs. 3 StGB erlaubt die Offenbarung gegenüber mitwirkenden Personen, soweit dies für deren Tätigkeit erforderlich ist. Nach Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 macht sich aber strafbar, wer nicht dafür sorgt, dass eine solche Person zur Geheimhaltung verpflichtet wurde.
KI-Anbieter als Dienstleister nach § 43e BRAO
Für externe Dienstleister, also auch Anbieter von KI-Lösungen, enthält § 43e BRAO die zentralen Regeln:
Erforderlichkeit (Abs. 1): Zugang zu geschützten Tatsachen nur, soweit die Dienstleistung ihn braucht.
Sorgfältige Auswahl (Abs. 2): Die Zusammenarbeit ist unverzüglich zu beenden, wenn die Vorgaben nicht mehr eingehalten werden.
Vertrag in Textform (Abs. 3): mit Verpflichtung zur Verschwiegenheit samt Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, Kenntnisnahme nur im erforderlichen Umfang und einer Regelung, ob Subunternehmer eingesetzt werden dürfen.
Ausland (Abs. 4): Der Geheimnisschutz im Ausland muss dem inländischen vergleichbar sein, es sei denn, der Schutz der Geheimnisse gebietet dies nicht.
Mandatsbezogene Dienste (Abs. 5): Dient die Leistung unmittelbar einem einzelnen Mandat, braucht es die Einwilligung des Mandanten.
Die BRAK wendet das auf Sprachmodelle wie ChatGPT an: Nach ihrem Stand vom Dezember 2024 ist die Übermittlung von Mandatsgeheimnissen dort nicht erforderlich, weil sich die Modelle auch ohne diese Daten sinnvoll nutzen lassen. Für den Zugang genügt schon die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Anbieter. Daten sollen, wo möglich, anonymisiert oder verschlüsselt werden, und bei der Wahl des Anbieters sollen Serverstandorte in Deutschland oder Europa bevorzugt werden.
Müssen Mandanten über KI informiert werden?
Eine berufsrechtliche Pflicht dazu sieht die BRAK nach aktuellem Stand grundsätzlich nicht. Transparenzpflichten können sich aber aus dem Vertragsrecht oder dem UWG ergeben. Die BRAK empfiehlt einen offenen Umgang und im Zweifel eine vertragliche Regelung mit den Mandanten.
DSGVO: AV-Vertrag und interne Regeln
§ 43e Abs. 8 BRAO stellt klar, dass der Datenschutz unberührt bleibt. Neben der Verschwiegenheitsverpflichtung brauchen Sie deshalb eine datenschutzrechtliche Grundlage. Die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ der Datenschutzkonferenz (Mai 2024) nennt die wichtigsten Punkte:
Wer ein KI-Tool eines externen Anbieters als Cloud-Lösung nutzt, steht häufig in einem Auftragsverarbeitungsverhältnis und muss einen Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO schließen.
Interne Regeln legen fest, welche Tools für welche Zwecke erlaubt sind. Beschäftigte sollen betriebliche statt privater Accounts nutzen.
Vor der Verarbeitung personenbezogener Daten ist das Risiko vorab zu bewerten. Ergibt sich voraussichtlich ein hohes Risiko, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
Datenschutzbeauftragte sollen bei der Auswahl eingebunden werden. Zu prüfen ist auch, ob Eingaben für das Training genutzt werden und ob sich das abwählen lässt.
Prüfen Sie, ob der AV-Vertrag auch die Pflichtinhalte nach § 43e Abs. 3 BRAO abdeckt, vor allem die Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, oder ob der Anbieter dafür eine eigene Verschwiegenheitserklärung vorsieht.
KI-Verordnung: was seit August 2026 gilt
Kanzleien, die ein KI-System in eigener Verantwortung nutzen, sind nach Einschätzung der BRAK in der Regel „Betreiber“ im Sinne der KI-Verordnung. Seit dem Digital-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) haben sich einige Punkte verschoben. Die BRAK-Hinweise stammen aus der Zeit davor.
KI-Kompetenz (Art. 4): gilt seit 2. Februar 2025. Ursprünglich mussten Betreiber ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz sicherstellen. Seit dem Omnibus müssen sie Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Schulung und eine schriftliche Richtlinie bleiben der praktische Weg, das zu belegen.
Transparenz (Art. 50): gilt seit 2. August 2026. Wer mit einem KI-System direkt interagiert, etwa mit einem Chatbot, muss darüber informiert werden, sofern es nicht offensichtlich ist. Diese Pflicht trifft nach Art. 50 Abs. 1 den Anbieter des Systems. Für veröffentlichte Texte gilt die oben beschriebene Ausnahme bei redaktioneller Kontrolle (Bundesnetzagentur).
Hochrisiko-Systeme: Die Pflichten für Systeme nach Anhang III wurden auf den 2. Dezember 2027 verschoben (Zeitplan der Bundesnetzagentur). Typische Kanzlei-Tools fallen laut BRAK ohnehin nicht unter Anhang III Nr. 8a, weil sich dieser auf Justizbehörden bezieht.
Auch ein Tool, das die KI-Verordnung einhält, kann gegen Berufsrecht verstoßen. Laut BRAK stehen beide Regelwerke nebeneinander.
Haftung und Halluzinationen
Sprachmodelle berechnen Wahrscheinlichkeiten und erzeugen dabei Inhalte, die plausibel klingen und falsch sind. Die BRAK hält fest, dass solche Halluzinationen im Einzelfall nicht auszuschließen sind. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt ein Beschluss des AG Köln vom 02.07.2025 (312 F 130/25): In einem Familienrechtsverfahren enthielt ein anwaltlicher Schriftsatz Zitate aus Büchern, die es nicht gibt, und Fundstellen, die ins Leere liefen. Der Richter wertete das als KI-generiert und sah einen Verstoß gegen § 43a Abs. 3 BRAO. Ob das berufsrechtlich trägt, ist umstritten. Volker Römermann verneint es in seinem Kommentar auf LTO, weil § 43a Abs. 3 BRAO eine bewusste Unwahrheit voraussetzt.
Hinzu kommen zwei weniger bekannte Risiken, auf die die BRAK hinweist. KI-Texte können Urheberrechte Dritter verletzen. Und ab einem gewissen Automatisierungsgrad kann fraglich werden, ob noch anwaltliche Tätigkeit vorliegt, was steuerliche Folgen und Lücken in der Berufshaftpflichtversicherung nach sich ziehen kann. Am wirksamsten ist eine feste Regel, dass kein Zitat die Kanzlei verlässt, das nicht jemand im Original geöffnet hat.
Checkliste: KI-Tool für die Kanzlei auswählen
Zweck: Für welche Aufgabe genau soll das Tool eingesetzt werden, und welche Daten braucht es dafür?
Mandatsdaten: Lässt sich die Aufgabe auch ohne Mandatsgeheimnisse erledigen? Wenn ja, so arbeiten.
§ 43e-Vertrag: Liegt ein Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitspflicht, Belehrung, Zweckbindung und Regelung zu Subunternehmern vor?
AV-Vertrag: Gibt es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO und eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter?
Verarbeitungsort: Wo werden Daten gespeichert, wo verarbeitet? Ist bei Diensten im Ausland ein vergleichbarer Geheimnisschutz gegeben?
Training und Speicherung: Werden Eingaben zum Training genutzt? Wann werden Verläufe gelöscht?
Quellen: Belegt das Tool Aussagen mit überprüfbaren Fundstellen?
Zugriff: Gibt es betriebliche Konten, Rollen und Zwei-Faktor-Anmeldung?
Mandantenkontakt: Weist das Tool auf KI hin, vermeidet es Rechtsauskünfte und übergibt es an einen Menschen?
Test: Haben Sie es mit anonymisierten Fällen aus Ihrem eigenen Rechtsgebiet ausprobiert?
Kosten und Laufzeit: Wie wird abgerechnet, und wie schnell kommen Sie wieder heraus?
KI in der Kanzlei einführen: Plan in sechs Schritten
Bestandsaufnahme: Wo verliert die Kanzlei Zeit? Welche KI-Tools nutzen Mitarbeitende vielleicht schon auf eigene Faust?
KI-Richtlinie: Zugelassene Tools, verbotene Eingaben, Prüfpflichten und Ansprechpartner auf ein bis zwei Seiten festhalten.
Pilot mit geringem Risiko: Mit Aufgaben ohne Mandatsdaten beginnen, etwa abstrakter Recherche oder Website-Texten.
Verträge und Technik: § 43e-Vertrag, AV-Vertrag, betriebliche Konten und die Vorabprüfung des Datenschutzrisikos erledigen, bevor Mandatsdaten ins Spiel kommen.
Schulung und Prüfroutine: Funktionsweise und Grenzen erklären, Fundstellen-Check und Vier-Augen-Prinzip für Schriftsätze verbindlich machen.
Auswerten und ausweiten: Nach acht bis zwölf Wochen Zeitgewinn und Fehler auswerten, dann das nächste Feld angehen, zum Beispiel die Mandatsaufnahme.
KI im Erstkontakt: wo Chatvise passt und wo nicht
Chatvise ist ein KI-Chatbot für die Kanzlei-Website. Er beantwortet organisatorische Fragen aus Ihren hinterlegten Inhalten, erfasst Anfragen und vergibt Termine über eTermin (eigenes eTermin-Konto nötig). Für Recherche, Schriftsätze oder Aktenarbeit ist er nicht gedacht. Für Kanzleien gibt es einen eigenen Mandantenschutz mit drei Stufen:
Aus: Nachrichten gehen unverändert an die KI.
Standard: Ein Musterfilter auf dem Server ersetzt erkannte Angaben wie IBAN, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Steuer-ID oder Adresse vor dem Versand an OpenAI durch Platzhalter und setzt sie in der Antwort wieder ein. Im Chat erscheint der Hinweis „Bitte keine vertraulichen Mandatsdaten im KI-Chat eingeben.“ Der Filter erkennt nicht jedes Geheimnis und ist keine vollständige Anonymisierung. Bilder und hinterlegte Wissensquellen deckt er nicht ab.
Strikt: Der KI-Chat ist komplett aus. Verfügbar bleiben nur RA-MICRO OMA, FAQ und Terminbuchung.
Zum Datenfluss: Chatverläufe speichert Chatvise bei Hetzner in Nürnberg. Für KI-Antworten gehen Inhalte an OpenAI Ireland (Modell GPT-4o mini), eine Verarbeitung in den USA ist möglich. Vereinbart sind Zero Data Retention und kein Training. Den AV-Vertrag bestätigen Sie beim Anlegen der Domain, zusätzlich gibt es im Dashboard eine Verschwiegenheitserklärung nach § 203 Abs. 4 StGB, die in Textform angenommen und protokolliert wird. Chatverläufe lassen sich automatisch nach 30 bis 360 Tagen löschen. Details stehen auf den Seiten zu § 203 StGB und Mandantenschutz und zum Einsatz als Dienstleister nach § 43e BRAO.
Wer mit RA-MICRO arbeitet, kann den Fragebogen der RA-MICRO Online-Mandatsaufnahme (OMA) im Chat ausfüllen lassen. Die Angaben gehen samt Datei-Uploads über die Schnittstelle an RA-MICRO. Die echte Übermittlung gibt es nur im Enterprise-Plan (89 € im Monat) und im Individuell-Plan mit OMA-Modul, jede Übermittlung kostet 50 Credits. Die kleineren Pläne zeigen nur eine Demo. Mehr dazu unter digitale Mandatsaufnahme für Kanzleien.
Was Chatvise nicht macht: keine Rechtsrecherche, keine Schriftsätze, keine Anbindung an andere Kanzleisoftware als RA-MICRO OMA, kein Telefon- und kein WhatsApp-Bot. Der Bot spricht Deutsch oder Englisch. Eine Zusage, dass der Einsatz in Ihrer Kanzlei berufsrechtlich zulässig ist, gibt Chatvise nicht. Die sorgfältige Auswahl nach § 43e BRAO bleibt Ihre Aufgabe.
Häufige Fragen zu KI für Anwälte
Darf ich als Anwalt ChatGPT nutzen?
Ja, das Berufsrecht verbietet KI nicht. Die BRAK verlangt aber, jedes Ergebnis selbst zu prüfen, und rät, bei allgemeinen Sprachmodellen nur abstrakte Fragen ohne Bezug zu einem konkreten Mandat zu stellen. Mandatsgeheimnisse dürfen nur unter den Voraussetzungen des § 43e BRAO an den Anbieter gelangen, also mit erforderlichem Zugang, Vertrag in Textform und vergleichbarem Schutz bei Verarbeitung im Ausland.
Welche KI ist die beste für Anwälte?
Eine beste KI für alle Aufgaben gibt es nicht. Für Recherche mit belastbaren Fundstellen eignen sich Legal-AI-Workspaces mit Verlagsinhalten wie Beck-Noxtua oder Libra. Für Formulierung, Gliederung und Übersetzung reichen oft allgemeine Sprachmodelle. Für Erreichbarkeit und Mandatsaufnahme kommen Website-Chatbots und KI-Sekretariate in Frage. Testen Sie jedes Tool mit Fällen aus Ihrem eigenen Rechtsgebiet.
Welche KI eignet sich für Rechtsfragen?
Für Rechtsfragen, die in eine Beratung oder einen Schriftsatz einfließen, eignen sich Tools mit Zugriff auf lizenzierte Rechtsquellen, die jede Aussage mit einer Fundstelle belegen. Allgemeine Chatbots können Urteile und Fundstellen erfinden, wie der Fall vor dem AG Köln 2025 gezeigt hat. Unabhängig vom Werkzeug muss jede Fundstelle vor der Verwendung im Original geprüft werden.
Muss ich Mandanten über den KI-Einsatz informieren?
Nach Einschätzung der BRAK folgt aus BRAO und BORA grundsätzlich keine Pflicht, Mandanten über die Nutzung von KI zu informieren. Pflichten können sich aber aus dem Mandatsvertrag oder dem UWG ergeben. Die BRAK empfiehlt einen transparenten Umgang und im Zweifel eine vertragliche Regelung. Dient ein Dienstleister unmittelbar einem einzelnen Mandat, verlangt § 43e Abs. 5 BRAO ohnehin die Einwilligung.
Brauche ich für KI-Tools einen Vertrag nach § 43e BRAO?
Sobald ein KI-Anbieter Zugang zu Tatsachen erhält, die der Verschwiegenheit unterliegen, ja. Der Vertrag bedarf der Textform und muss den Anbieter zur Verschwiegenheit verpflichten, ihn über die strafrechtlichen Folgen belehren, die Kenntnisnahme auf das Erforderliche beschränken und den Einsatz von Subunternehmern regeln. Daneben brauchen Sie in der Regel einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
Was verlangt die KI-Verordnung seit August 2026 von Kanzleien?
Seit 2. Februar 2025 gilt Art. 4: Betreiber müssen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen, seit dem Omnibus vom Juli 2026 ohne festes Mindestniveau. Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50, etwa der KI-Hinweis bei Chatbots. Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III wurden auf Dezember 2027 verschoben und betreffen typische Kanzlei-Tools laut BRAK nicht.
Fazit
KI spart in der Kanzlei dort Zeit, wo viel Text entsteht und wenig Mandatsgeheimnis nötig ist: abstrakte Recherche, Gliederungen, Übersetzungen, Website-Texte. Je näher ein Tool an Akte und Mandant rückt, desto mehr zählen § 43e-Vertrag, AV-Vertrag, Verarbeitungsort und eine feste Prüfroutine. Beginnen Sie mit einem Feld, schreiben Sie die Regeln auf und weiten Sie erst danach aus.
Wenn Sie den Erstkontakt auf Ihrer Website mit KI strukturieren möchten, können Sie Chatvise im kostenlosen Starter-Plan ohne Kreditkarte einrichten und testen. Die Übermittlung an RA-MICRO OMA setzt den Enterprise- oder Individuell-Plan voraus.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Gesetzestexte und die Hinweise Ihrer Rechtsanwaltskammer.