KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Art. 50 für Chatbots
Kennzeichnungspflicht für KI nach Art. 50 KI-VO: Was seit August 2026 für Chatbots, KI-Texte und KI-Bilder gilt. Mit Formulierungen und Checkliste.
Die Kennzeichnungspflicht für KI steht in Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 und gilt seit dem 2. August 2026. Setzen Sie einen KI-Chatbot auf Ihrer Website ein, müssen Besucher spätestens bei der ersten Nachricht klar erkennen, dass sie mit einer KI schreiben. Außerdem müssen Deepfakes und ungeprüft veröffentlichte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sichtbar gekennzeichnet werden.
Dieser Leitfaden zeigt, welche Pflicht wen trifft, was der Digital Omnibus geändert hat, wer in Deutschland kontrolliert und welche Bußgelder möglich sind. Dazu kommen Formulierungen für Ihr Chatfenster und eine Checkliste. Stand: Oktober 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Wortlaut der Verordnung und die Auslegung der EU-Kommission wieder. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Was Art. 50 KI-VO regelt: die Transparenzpflichten im Überblick
Art. 50 verteilt die Pflichten auf zwei Rollen. Anbieter bauen Transparenz technisch in ihre Systeme ein. Betreiber legen bestimmte Inhalte beim Einsatz offen. Für Website-Betreiber zählen vor allem Absatz 1 (Chatbots) und Absatz 4 (Deepfakes und Texte).
| Absatz | Verpflichtet | Pflicht | Wichtigste Ausnahme |
|---|---|---|---|
| Abs. 1 | Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren | Personen informieren, dass sie mit einer KI interagieren | KI-Interaktion ist offensichtlich |
| Abs. 2 | Anbieter generativer KI (Text, Bild, Audio, Video) | Ausgaben maschinenlesbar als KI-erzeugt markieren | Unterstützende Standardbearbeitung |
| Abs. 3 | Betreiber von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung | Betroffene über den Betrieb informieren | Gesetzlich zugelassene Strafverfolgung |
| Abs. 4, Satz 1 | Betreiber, die Deepfakes erzeugen oder verwenden | Künstlichen Ursprung offenlegen | Offensichtlich künstlerische oder satirische Werke: zurückhaltender Hinweis |
| Abs. 4, Unterabs. 2 | Betreiber, die KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen | Künstlichen Ursprung offenlegen | Menschliche Prüfung plus redaktionelle Verantwortung |
Absatz 5 regelt die Form: Die Information muss „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung in klarer und eindeutiger Weise“ erfolgen und barrierefrei sein. Nach Absatz 6 bleiben andere Transparenzpflichten bestehen, etwa die der DSGVO.
KI-Verordnung, aktueller Stand: Fristen nach dem Digital Omnibus
Mit der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, veröffentlicht am 24. Juli 2026, hat die EU die KI-Verordnung geändert. Verschoben wurden vor allem die Pflichten für Hochrisiko-KI. Art. 50 blieb beim 2. August 2026, mit einer Ausnahme für die maschinenlesbare Markierung (neuer Art. 111 Abs. 4).
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1. August 2024 | KI-Verordnung tritt in Kraft |
| 29. Juli 2026 | Deutsches Durchführungsgesetz (KI-MIG) tritt in Kraft |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten nach Art. 50, also auch der KI-Hinweis im Chatbot |
| 2. Dezember 2026 | Maschinenlesbare Markierung für generative Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-KI nach Anhang III (z. B. Personalwesen, Bildung) |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil von Produkten nach Anhang I |
Für Ihren Chatbot gibt es also keine Übergangsfrist. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt und veröffentlicht wurden, müssen laut FAQ der EU-Kommission zu Art. 50 nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Veröffentlichen Sie ältere KI-Inhalte erst jetzt, gilt die Pflicht.
Anbieter oder Betreiber: Wer muss beim Chatbot kennzeichnen?
Anbieter ist nach Art. 3 Nr. 3 KI-VO, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, auch kostenlos. Betreiber ist nach Art. 3 Nr. 4, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, außer für persönliche, nicht berufliche Zwecke. Die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 vom 20. Juli 2026 ordnen typische Fälle so ein:
| Ihre Situation | Rolle | Folge |
|---|---|---|
| Sie binden einen fertigen Chatbot ein, den ein Hersteller unter seinem Namen anbietet | Betreiber; der Hersteller ist Anbieter | Der Hersteller muss den KI-Hinweis technisch ermöglichen. |
| Sie entwickeln einen Chatbot selbst und setzen ihn unter Ihrem Namen ein | Anbieter und Betreiber | Art. 50 Abs. 1 trifft Sie direkt. |
| Sie verändern ein generatives System wesentlich und betreiben es unter eigenem Namen | Anbieter des neuen Systems | Sie tragen die Anbieterpflichten. |
| Sie beauftragen eine Agentur, ohne über deren KI-Einsatz zu entscheiden | Kein Betreiber | Betreiber ist die Agentur. |
Beschäftigte, die KI im Auftrag des Unternehmens nutzen, werden nicht selbst zu Betreibern. Auch als Betreiber bestimmen Sie aber meist Begrüßungstext, Titel und Avatar des Bots. Stellt sich der Bot als „Lisa aus dem Service-Team“ mit Mitarbeiterfoto vor, läuft der technisch vorgesehene Hinweis ins Leere. Prüfen Sie deshalb selbst, was ein neuer Besucher sieht, und lassen Sie sich vom Hersteller erklären, wie er Art. 50 Abs. 1 umsetzt.
Chatbot-Kennzeichnung: wann, wo und wie
Laut Leitlinien greift Art. 50 Abs. 1, wenn ein KI-System für einen echten Austausch in beide Richtungen gebaut ist und direkt mit Menschen kommuniziert. Ein KI-Chat-Widget erfüllt das. Nicht erfasst ist ein KI-Werkzeug, mit dem Mitarbeitende Antworten vorformulieren und selbst verschicken. Die bloße Möglichkeit menschlichen Eingreifens darf aber nicht zur Umgehung dienen. Wie ein solcher Bot aufgebaut ist, erklärt unser Beitrag zum KI-Chatbot für die Website.
Die Ausnahme „offensichtlich“ greift beim Website-Chatbot selten
Der Hinweis darf nur entfallen, wenn die KI-Interaktion für eine angemessen informierte, aufmerksame und verständige Person offensichtlich ist. Die Kommission legt das eng aus: Für die erwartbare Zielgruppe darf fast kein Zweifel bleiben. Als Fall, in dem die Ausnahme nicht greift, nennt sie ausdrücklich KI-Chatbots in Online-Plattformen und Helpdesks. Ein menschliches Profilbild spricht zusätzlich gegen Offensichtlichkeit. Erreicht Ihre Website auch Verbraucher mit wenig KI-Erfahrung, sollten Sie sich auf die Ausnahme nicht verlassen.
Was als KI-Hinweis nicht ausreicht
Hinweise nur in AGB, Datenschutzerklärung, Impressum oder Dokumentation.
Metadaten oder Wasserzeichen, die der Nutzer im Chat nicht wahrnimmt.
Ein bloßes „Assistent“ oder eine menschenähnliche Darstellung, die in die Irre führt.
Pauschale Sätze wie „Dienste auf dieser Website nutzen KI“.
Technische Angaben wie „Dieses System nutzt LLMs“, ohne zu sagen, dass eine KI antwortet.
Was die EU-Kommission empfiehlt
Meist genügt ein gut sichtbarer Hinweis vor der ersten Interaktion. Empfohlen wird, eine Begrüßungsnachricht mit einem dauerhaft sichtbaren Label nahe am Eingabefeld zu kombinieren. Jeder neue Besucher muss den Hinweis spätestens zu Beginn seiner Sitzung sehen. Bei sensiblen Themen wie Finanzen oder bei verletzlichen Zielgruppen halten die Leitlinien wiederholte Hinweise voraussichtlich für nötig.
KI-Kennzeichnung: Beispiele für Ihr Chatfenster
Die Verordnung schreibt keinen Wortlaut vor. Diese Vorschläge greifen die Anforderungen der Leitlinien auf: klar, auf Deutsch, direkt im Chat.
| Stelle im Chat | Beispieltext |
|---|---|
| Titel des Chatfensters | „KI-Assistent der Muster GmbH“ |
| Begrüßungsnachricht | „Guten Tag, ich bin ein KI-Assistent. Ich beantworte Ihre Fragen automatisch anhand der Informationen auf dieser Website. Für eine persönliche Beratung verbinde ich Sie gern mit unserem Team.“ |
| Dauerhafter Hinweis am Eingabefeld | „Antworten werden von einer KI erstellt und können Fehler enthalten.“ |
| Antwort auf „Sind Sie ein Mensch?“ | „Nein, ich bin ein KI-System. Möchten Sie mit jemandem aus unserem Team sprechen?“ |
| Übergabe an einen Menschen | „Ab jetzt schreibt Ihnen Frau Weber aus dem Kundenservice.“ |
| Rückgabe an die KI | „Gerade ist niemand aus dem Team erreichbar. Ab hier antwortet wieder der KI-Assistent.“ |
Die Übergabe-Texte verlangt Art. 50 nicht ausdrücklich. Sie sorgen aber dafür, dass Besucher nach einem Wechsel wissen, wer gerade antwortet.
KI-Bilder und KI-Texte auf der Website kennzeichnen
Bilder, Videos, Audio: wann ein Deepfake vorliegt
Ein Deepfake ist nach Art. 3 Nr. 60 KI-VO ein KI-erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde. Laut Leitlinien zählen zu den „Personen“ auch realistische KI-Avatare und Personas. Die fotorealistische „Service-Mitarbeiterin“, die es nie gab, kann also ein Deepfake sein. Erkennbar Unrealistisches, etwa fliegende Menschen ohne Hilfsmittel, ist nicht erfasst.
Kennzeichnungspflichtig laut Leitlinien: ein KI-Produktbild, das das Produkt besser zeigt, als es ist, oder ein KI-Video mit realistischem Avatar der Geschäftsführung.
Nicht kennzeichnungspflichtig: ein echtes Produkt vor einem KI-Hintergrund, solange die Anzeige nicht über das Produkt täuscht.
Der Hinweis muss sichtbar oder hörbar sein, spätestens beim ersten Kontakt. Auf das unsichtbare Wasserzeichen Ihres Bildgenerators dürfen Sie sich nicht verlassen. Praktikabel ist eine Bildunterschrift wie „Symbolbild, mit KI erstellt“. Ergänzend gibt es freiwillige EU-Icons aus dem Verhaltenskodex für KI-generierte Inhalte; sie belegen für sich allein keine Konformität.
Texte: Pflicht nur bei Themen von öffentlichem Interesse
Bei Texten greift die Pflicht nur, wenn ein KI-Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, etwa zu Politik, Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Umwelt. Außerhalb liegen laut Kommission Werbetexte und Produktbeschreibungen ohne Aussagen etwa zu Gesundheit oder Nachhaltigkeit sowie eine Zusammenfassung, die ein Chatbot nur dem fragenden Nutzer anzeigt. Für die Antworten Ihres Chatbots gilt Absatz 1, nicht die Textpflicht.
Die Pflicht entfällt, wenn eine fachkundige Person den Text inhaltlich geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Rechtschreibkontrolle reicht nicht. Wer verantwortlich ist, soll leicht auffindbar sein, etwa in den rechtlichen Angaben der Website.
KI-Gesetz in Deutschland: KI-MIG und Bundesnetzagentur
Die KI-Verordnung gilt in Deutschland unmittelbar, ein eigenes Kennzeichnungsgesetz gibt es nicht. Die Aufsicht regelt das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz“ vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 223). Sein Artikel 1 ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), in Kraft seit dem 29. Juli 2026.
Bundesnetzagentur: Marktüberwachungsbehörde, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 2 Abs. 1), zentrale Anlaufstelle (§ 6) und Beschwerdestelle (§ 8).
Ausnahmen: BaFin für beaufsichtigte Finanzunternehmen (§ 2 Abs. 3), Landesbehörden für Mediendienste zu journalistischen oder Werbezwecken (§ 2 Abs. 8).
Verfahren: Bußgelder nach Art. 99 KI-VO laufen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 16).
Laut Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 29. Juli 2026 überwacht sie in ihren Zuständigkeitsbereichen auch die Transparenzpflichten und bietet Unternehmen einen KI-Service Desk.
Bußgelder: Was ein Verstoß gegen Art. 50 kosten kann
Nach Art. 99 Abs. 4 Buchst. g KI-VO drohen bei Verstößen gegen Art. 50 bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU einschließlich Start-ups gilt nach Abs. 6 der jeweils niedrigere Betrag, seit dem Digital Omnibus nach Abs. 6a auch für kleine Midcap-Unternehmen.
Rechenbeispiel: Bei einem KMU mit 2 Millionen Euro Jahresumsatz liegt die Obergrenze bei 3 %, also 60.000 Euro. Das ist der Rahmen, nicht der Regelfall. Behörden berücksichtigen nach Abs. 7 unter anderem Schwere und Dauer des Verstoßes, Unternehmensgröße, Vorsatz oder Fahrlässigkeit und die Zusammenarbeit. Nach Abs. 1 achten die Mitgliedstaaten auch auf das wirtschaftliche Überleben von KMU.
KI-Kennzeichnung und DSGVO: Art. 13 und Art. 22
KI-Hinweis und Datenschutzinformation ersetzen einander nicht. Wer im Chat personenbezogene Daten erhebt, muss nach Art. 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung unter anderem über Zwecke und Rechtsgrundlage, Empfänger, Übermittlungen in Drittländer und die Speicherdauer informieren. Dazu gehört auch der KI-Dienstleister, an den Chatinhalte gehen.
Art. 22 DSGVO schützt vor ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung. Ein Bot, der Fragen zu Öffnungszeiten oder Leistungen beantwortet, trifft keine solche Entscheidung. Lehnt ein Bot dagegen Anfragen automatisch ab oder legt Vertragskonditionen fest, greift Art. 22, und Art. 13 Abs. 2 Buchst. f verlangt Informationen über die involvierte Logik.
Wie Chatvise mit Chat-Daten umgeht, steht unter Datenschutz und DSGVO bei Chatvise. Ihre Datenschutzerklärung prüfen Sie mit dem kostenlosen DSGVO-Check auf Lücken.
Checkliste: KI-Kennzeichnung auf Ihrer Website
Bestand aufnehmen: Welche KI-Systeme sprechen mit Besuchern, welche erzeugen veröffentlichte Bilder, Videos oder Texte?
Rolle klären: Anbieter oder Betreiber? Bei eingekauften Lösungen den Hersteller fragen, wie er Art. 50 Abs. 1 und 2 umsetzt.
Chatbot-Hinweis setzen: „KI“ in Titel oder Begrüßung, dazu ein dauerhafter Hinweis am Eingabefeld. Kein Personenfoto, kein menschlicher Name ohne „KI-Assistent“.
Als neuer Besucher testen: privates Browserfenster, Smartphone und Desktop, möglichst mit Screenreader.
Ehrliche Antwort hinterlegen auf „Bin ich mit einem Menschen verbunden?“ und Wechsel zwischen Mensch und KI im Chat ankündigen.
Bilder und Videos sichten: Fotorealistisches, das für echt gehalten werden könnte, direkt am Inhalt kennzeichnen.
Texte absichern: Beiträge zu Themen von öffentlichem Interesse fachlich prüfen, Verantwortliche benennen, sonst kennzeichnen.
Datenschutz nachziehen: Chatbot, Empfänger, Drittland und Speicherdauer in die Datenschutzerklärung aufnehmen und im Widget verlinken.
Dokumentieren: Screenshots mit Datum, zuständige Person, erneute Prüfung bei jedem Tool-Wechsel.
KI-Hinweis im Chatbot mit Chatvise umsetzen
In Chatvise legen Sie in den Einstellungen zum Erscheinungsbild Titel, Untertitel und Begrüßungsnachricht fest und konfigurieren einen KI-Hinweis. Änderungen erscheinen ohne neues Snippet auf Ihrer Website. Ein eigenes Profilbild gibt es ab dem Professional-Plan; nutzen Sie dafür Ihr Logo statt eines Personenfotos.
Die Antwort auf „Sind Sie ein Mensch?“ hinterlegen Sie als FAQ. Wie die Übergabe an einen Menschen abläuft, beschreibt unser Leitfaden zum Live-Chat auf der Website. FAQs haben Vorrang vor anderen Wissensquellen, wie der Beitrag zum Training mit eigener Wissensdatenbank zeigt. Vor Chatbeginn können Sie einen Datenschutzhinweis anzeigen; die Einwilligung wird gespeichert. Bei der Live-Chat-Übergabe übernimmt ein Mensch. Übernimmt innerhalb von 5 Minuten niemand, informiert Chatvise den Kunden, und die KI antwortet weiter.
Was Chatvise nicht übernimmt: Wir prüfen Ihre Formulierungen nicht rechtlich und geben keine pauschale Konformitätszusage. KI-Bilder und Texte auf Ihrer übrigen Website kennzeichnen Sie selbst. Die Chat-Antworten erzeugt OpenAI (GPT-4o mini); Chatinhalte gehen an OpenAI Ireland, eine Verarbeitung in den USA ist möglich. Das gehört in Ihre Datenschutzinformation.
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch für kleine Unternehmen?
Ja. Art. 50 KI-VO kennt keine Größenschwelle. Sobald Sie KI beruflich einsetzen, etwa einen Chatbot auf Ihrer Website, gelten die Pflichten auch für Einzelunternehmer und kleine Betriebe. Unterschiede gibt es nur beim Bußgeld: Für KMU gilt nach Art. 99 Abs. 6 der niedrigere Betrag aus 15 Millionen Euro und 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Rein private Nutzung ist nicht erfasst.
Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung oder im Impressum?
Nein. Art. 50 Abs. 5 verlangt eine klare und eindeutige Information spätestens bei der ersten Interaktion. Die EU-Kommission stellt in ihren Leitlinien klar, dass Hinweise nur in AGB, Datenschutzerklärung oder Dokumentation nicht genügen. Der Hinweis gehört ins Chatfenster, etwa in Titel, Begrüßung und ein dauerhaftes Label am Eingabefeld. Die Datenschutzerklärung ergänzen Sie zusätzlich.
Hat der Digital Omnibus die Kennzeichnungspflicht verschoben?
Nein, mit einer Ausnahme. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat vor allem Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben. Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026. Nur Anbieter generativer Systeme, die schon vor diesem Datum auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Für den KI-Hinweis im Chatbot gibt es keinen Aufschub.
Muss ich einen Blogartikel kennzeichnen, den KI mitgeschrieben hat?
Nur, wenn der Text die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert und niemand ihn inhaltlich geprüft hat. Werbetexte und Produktbeschreibungen fallen laut Kommission in der Regel nicht darunter. Prüft eine fachkundige Person den Inhalt und trägt jemand die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Pflicht. Eine reine Rechtschreibkontrolle zählt nicht als Prüfung.
Muss ich alte KI-Inhalte nachträglich kennzeichnen?
Nein. Laut EU-Kommission müssen Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt und veröffentlicht wurden, nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Die Kommission empfiehlt es aber, wo das mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Veröffentlichen Sie einen älteren KI-Text oder ein älteres Deepfake erst jetzt, gilt die Kennzeichnungspflicht wie für neue Inhalte.
Wer kontrolliert die Kennzeichnungspflicht in Deutschland?
Grundsätzlich die Bundesnetzagentur. Das KI-MIG ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft und macht sie zur Marktüberwachungsbehörde, zentralen Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. Für einzelne Bereiche sind andere Behörden zuständig, etwa die BaFin für beaufsichtigte Finanzunternehmen oder Landesbehörden für Mediendienste. Bußgeldverfahren laufen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
Fazit
Für die meisten Website-Betreiber bedeutet die KI-Kennzeichnungspflicht drei Dinge: Der Chatbot sagt bei der ersten Nachricht klar, dass er eine KI ist. Fotorealistische KI-Bilder, die für echt gehalten werden könnten, tragen einen sichtbaren Hinweis. Texte zu Themen von öffentlichem Interesse werden fachlich geprüft oder gekennzeichnet. Meist sind das wenige Zeilen Text an den richtigen Stellen, die Sie dokumentieren und bei jedem Tool-Wechsel erneut prüfen.
Wenn Sie einen Website-Chatbot mit eigener Begrüßung und konfigurierbarem KI-Hinweis ausprobieren möchten, können Sie Chatvise im Starter-Plan kostenlos testen, ohne Kreditkarte.